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Sicherheit und Transparenz in der 

Versorgung von Krebspatienten

 
Wir sind seit Ok­to­ber 2018 auf­trag­ge­ben­de Apo­the­ke nach § 11 (3) ApoG. Das hei­ßt,  wir versorgen on­ko­lo­gi­sche Pra­xen im Rhein-Sieg-Kreis mit Zy­to­sta­ti­ka-Zu­be­rei­tun­gen. 
 

Einer unserer Schwerpunkte ist der Bereich der Zytostatika-Versorgung, damit krebskranke Patienten optimal therapiert und umfassend betreut werden können. Viele Krebsmedikamente müssen zum kurzfristigen Verbrauch hergestellt werden. Eine längere Lagerung ist oft nicht möglich. Darüber hinaus  wird das Medikament in vielen Fällen ganz individuell für eine einzelne Patientin oder einen einzelnen Patienten dosiert und zubereitet.

 

Die von uns in Auftrag gegebenen Zu­be­rei­tun­gen werden in ei­ner Kran­ken­haus­apo­the­ke in einem Sterillabor hergestellt, von dort werden sie zu uns ge­lie­fert. Wir über­prü­fen unter dem Vier-Augen-Prinzip, dass die Do­sie­run­gen, den Verordnungen der Ärzte für die jeweilige Patientin oder den je­wei­li­gen Pa­ti­en­ten entsprechen und lie­fern die­se an die onkologischen Arzt­pra­xen in der Region, wo sie den Patientinnen und Patienten verabreicht werden können. 

 

Wenn Sie mehr über die Arbeitsabläufe unserer Zytostatika-Abteilung erfahren möchten, lesen Sie hier weiter.